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Outdoor Fitnessgeräte: Die rechtliche Lage

Wir hatten vor einigen Tagen ja schon ausführlich über die Möglichkeiten der Outdoor Fitness berichtet und in diesem Rahmen u.a. auch das Trimmy Maskottchen vorgestellt. Wo Sport im Allgemeinen und an freistehenden Fitnessgeräten im Besonderen getrieben wird, lassen sich Verletzungen nicht immer vermeiden. Verletzt man sich im Fitnessstudio, ist schnell klar, an wen man sich wenden muss bzw. wer für nicht selbst verschuldete Schäden haftet. Aber wie verhält es sich beim Sport an Outdoor Fitnessgeräten? Joachim Höhl vom Anwaltsportal advogarant.de kennt die Antworten.

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Rechtswanwalt Joachim Höhl vom Portal advogarant.de

Wer muss für die Sicherheit und Wartung der Outdoor Geräte sorgen?

Bei Sportgeräten gilt für die Sicherheit nichts anderes als für Gehwege. Wer öffentlichen Raum bereitstellt, muss dafür Sorge tragen, dass dort niemand zu Schaden kommt. Das gilt auch und in besonderem Maße für öffentliche Sportgeräte, die ja häufig einer besonderen Beanspruchung ausgesetzt sind. Hier besteht also eine erhöhte Kontroll- und Wartungspflicht desjenigen, der die Geräte bereitstellt, meist also die Kommune.

Wie verhält man sich bei Verletzungen, wer haftet im Zweifel dafür?

Wenn Sie sich an einem öffentlich aufgestellten Sportgerät verletzen, so stellt sich zunächst die Frage, ob Sie dies ordnungsgemäß genutzt haben. Ist das der Fall, so stellt sich als nächstes die Frage, ob es sich um ein „Unglück“ gehandelt hat oder ob dem Betreiber ein Verschulden vorzuhalten ist. Nur wenn der Betreiber seiner Kontroll- und Wartungspflicht nicht nachgekommen ist, haftet dieser für die Folgen Ihrer Verletzungen. Wenn Sie Anhaltspunkte für eine Verletzung der Kontroll- und Wartungspflichthaben, dann sollten Sie die Beweise (z.B. durchgebrochene Stange, morsche Holzstelle) möglichst fotografieren und sich mit dem Verantwortlichen in Verbindung setzen. Da es dann meist um Schadenersatz und Schmerzensgeld geht, empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts, der ggf. einen Sachverständigen hinzuzieht.

Was passiert, wenn ich ein Gerät beschädige?

Bei den Geräten handelt es sich um fremdes Eigentum. Wenn Sie dieses beschädigen, so haften Sie nach allgemeinen Grundsätzen. Sie sind also zum Ersatz derjenigen Kosten verpflichtet, die der Eigentümer zur Instandsetzung des beschädigten Geräts aufwenden muss.

Ist man beim Training an Outdoor Fitnessgeräten versichert?

Im Regelfall gibt es keine Versicherung für Sportgeräte als solche. Meist  ist der Betreiber  aber haftpflichtversichert, so dass diese Versicherung für Verletzungen, die sich die Nutzer zuziehen können, aufkommt. Voraussetzung ist allerdings eine schuldhafte Verletzung der Kontroll- und Wartungspflichten. Wenn Sie sich verletzen, so kommt im Regelfall aber zunächst  Ihre Krankenkasse bzw. Krankenversicherung für die Kosten der Heilbehandlung auf. Falls dem Betreiber der Anlage ein Verschulden vorzuwerfen ist, so sollten Sie Ihre Krankenversicherung /-kasse informieren, damit sich diese schadlos halten kann. Die Haftpflichtversicherung des Betreibers kommt im Verschuldensfall auch für Schadenersatz und Schmerzensgeld auf. Wenn Sie die Geräte beim Training beschädigen, so tritt Ihre private Haftpflichtversicherung ein, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben und Ihnen keine vorsätzliche Beschädigung vorgeworfen werden kann.