Neues Elektrogesetz: Auswirkungen für Händler und Verbraucher – Update 2018

Am 24. Juli 2016 trat eine Neuerung des sogenannten Elektrogesetzes in Kraft. Händler müssen dann alte Elektrogeräte vom Verbraucher zurücknehmen und dem Recycling hinzufügen. RESORTI klärt für Sie, was die Neuerung sowohl für die Verbraucher als auch für die Händler konkret bedeutet und welche Ziele die Bundesregierung damit verfolgt.

Pro Kopf fallen jedes Jahr etwa 23 Kilogramm Elektromüll an. Das Elektrogesetz regelt, dass Verbraucher diesen nicht im Hausmüll entsorgen dürfen, sondern bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben müssen. Dennoch halten sich längst nicht alle an das Gesetz.

Ein Grund dafür ist wohl auch der Aufwand, den Viele mit der Fahrt zu einem Recyclinghof verbinden. In diesem und in vielen anderen Punkten setzt die neue Rücknahmepflicht des Elektrogesetzes an. Sie tritt ab dem 24. Juli in Kraft und verpflichtet Händler, Elektroschrott vom Verbraucher zurückzunehmen und dem Recycling zuzuführen.

RESORTI hat für Sie alle relevanten Fragen rund um diese  zusammengestellt und geklärt.

Neues Elektrogesetz - Auswirkungen für Händler und Verbraucher - RESORTI-Blog - 4

Wohin mit dem Elektroschrott? Neues Elektrogesetz – Auswirkungen für Händler und Verbraucher – RESORTI-Blog

Update: Neuregelung des Elektrogesetzes 2018

Am 15. August 2018 wurde das Elektrogesetzt noch einmal modifiziert und schließt nun viele Gebrauchsgegenstände jenseits der herkömmlichen Elektrogeräte mit ein.

Mit der Einführung des sogenannten offenen Anwendungsbereichs „Open Scope“ fallen künftig alle elektrischen und elektronischen Geräte unter das Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Damit können künftig auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zu Elektroschrott werden, der getrennt entsorgt werden muss. Deutlicher Hinweis ist dann das Symbol mit durchgestrichener Mülltonne. Voraussetzung dafür sei aber, dass die elektrischen Teile so verbaut seien, dass sie nicht ohne Zerstörungen ausgebaut werden könnten. Dazu zählen viele Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise elektrisch beheizte Handschuhe, blinkende Sportschuhe oder der Badezimmerschrank mit fest eingebauter Beleuchtung.

Statt bisher in zehn Kategorien werden die recyclingpflichtigen Geräte seit 15. August 2018 in nur noch sechs Kategorien aufgelistet, von Lampen über Bildschirme und Monitore bis hin zu nur über die Maße definierten Kategorien.

Das Elektrogesetz – Regelungen zur Entsorgung von Elektroschrott

Das Elektrogesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) vom 20.10.2015 verpflichtet Verbraucher, ihren Elektroschrott separat vom Hausmüll zu entsorgen.

Alte elektronische Geräte enthalten zum einen noch wichtige Metalle, die man gut recyceln kann und zum anderen gefährliche Schwermetalle, die bei einer Entsorgung im Hausmüll der Umwelt schaden würden. Das Elektrogesetz hat deshalb zwei Ziele:

  • Schutz der Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten
  • Verringerung der Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling)

Welche Gesetze galten bezüglich der Entsorgung von Elektromüll bisher?

Bisher konnten Verbraucher ihren Elektromüll kostenfrei bei Sammelstellen in den Kommunen abgeben. Jedoch landete ein großer Teil der Altgeräte dennoch im Hausmüll. Schuld daran ist zum einen die Unwissenheit der Verbraucher.

Diese sind sich häufig weder bewusst, dass sie beim Entsorgen von Elektroschrott eine Ordnungswidrigkeit begehen und der Umwelt schaden, noch dass sie damit das Recycling von wertvollen Stoffen verhindern.

Wohin mit alten Elektrogeräten? Neues Elektrogesetz - Auswirkungen für Händler und Verbraucher - RESORTI-Blog

Neues Elektrogesetz – Auswirkungen für Händler und Verbraucher – RESORTI-Blog – 1

Welche neuen Regelungen gibt es für die Entsorgung von Elektroschrott?

Das Elektrogesetz verpflichtet jetzt den Handel, Altgeräte zurückzunehmen und dem Recycling zuzuführen. Ab dem 24. Juli können Verbraucher alle kleinen Elektrogeräte beim Händler zurückgeben.

Große Geräte nehmen Händler nur bei dem Kauf eines neuen, gleichwertigen Geräts, zurück. Die Reform gilt auch für Onlinehändler. Lediglich kleine Händler mit einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen.

Als Elektrogeräte zählen alle Geräte, deren Hauptfunktion elektronisch ist. Meistens kennzeichnet ein kleines Symbol mit einer durchgestrichenen Abfalltonne, dass diese Geräte nicht in den Hausmüll gehören. Als kleine Elektrogeräte zählen alle Geräte, deren kantenlänge weniger als 25 cm beträgt. Das sind in der Regel Rasierer, Föhns und kleine Küchengeräte. Große Elektrogeräte starten etwa bei der Größe einer Mikrowelle.

Sonderfall Handys: Diese nehmen die meisten Mobilfunkanbieter bereits seit längerer Zeit zurück. Alte Handys sollten Sie nicht gemeinsam mit dem anderen Elektroschrott entsorgen.

Martin Koch (c) RESORTISie möchten mehr über das Thema Recycling erfahren? Dann schauen Sie sich die Blogartikel auf der Recycling-Übersichtsseite an, die wir dort gesammelt haben. Dort finden Sie Informationen und Tipps zu Mülltrennung und Recycling.

Was bedeutet Elektrogesetz-Reform für den Verbraucher?

Für den Verbraucher bedeutet die Neuerung, dass er seine alten Elektrogeräte zukünftig bei einem Elektronikhändler abgeben kann. Und zwar kostenfrei, denn der Versand wird vom Händler bezahlt.

Kleine Geräte können Verbraucher bei jedem Elektronikanbieter, nicht aber etwa bei Supermärkten, die auch elektronische Geräte anbieten, abgeben. Große Geräte nehmen nur die Händler zurück, die sie auch verkauft haben.

Neues Elektrogesetz - Auswirkungen für Händler und Verbraucher - RESORTI-Blog - 3

Darf ich alter Kabel einfach in den Müll werfen? Neues Elektrogesetz – Auswirkungen für Händler und Verbraucher – RESORTI-Blog – 1

Gilt die Rücknahmepflicht auch für Onlinehändler?

Auch der Onlinehandel ist natürlich von der Rücknahmepflicht betroffen. Schließlich werden 25 Prozent aller Elektrogeräte online verkauft. Verbraucher können zukünftig ihre Altgeräte per Post zurückschicken.

Auch hier gilt: kleine Geräte nimmt jeder Onlinehändler an, große Geräte nur der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde und auch nur, wenn der Kunde stattdessen ein neues Geräte erwirbt. Die Versandkosten tragen nicht die Verbraucher, sondern die Händler.

Vorstellbar wäre, dass beim Kauf eines Gerätes bereits ein Retoure Aufkleber beiliegt oder dass man diese bei der Post erwerben kann.

Was macht der Händler mit dem Schrott?

Laut Elektrogesetz sind die Hersteller dazu verpflichtet, die Geräte dem Recycling zurück zu geben. Die Wiederverwertung kann er entweder selbst übernehmen oder einem Hersteller oder Entsorgungsunternehmen überlassen.

Die Rücknahmepflicht übergibt, ähnlich wie beim Grünen Punkt, die Produktverantwortung den Herstellern.

Neues Elektrogesetz - Auswirkungen für Händler und Verbraucher - RESORTI-Blog - 5

Wohin mit Fön und Rasierer? Neues Elektrogesetz – Auswirkungen für Händler und Verbraucher – RESORTI-Blog

Was erhofft sich die Bundesregierung von der neuen Rücknahmepflicht?

Mit der Reform des Elektrogesetzes wird eine EU-Richtlinie umgesetzt: Bis 2016 sollen mindestens 45 Prozent des Elektromülls erfasst und wenn möglich wiederverwertet werden. Bis 2019 soll der Anteil 65 Prozent betragen.

Umweltministerin Barbara Hendricks brachte das neue Gesetz durch und will als nächsten Schritt bundesweit eine Wertstofftonne auf den Weg bringen. Die Bundesregierung erhofft sich von der Rücknahmepflicht dreierlei:

  1. Eine Zunahme der Sammlung von Elektromüll
  2. Die Wiederverwertung wertvoller Metalle und seltener Erden und die umweltgerechte Entsorgung von Schadstoffen
  3. Die Eindämmung des illegalen und gesundheitsgefährdenden Schrottexports nach Afrika

Wie reagiert die Wirtschaft?

Positiv nimmt man auf, dass Geschäfte mit einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern von der Rücknahmepflicht ausgenommen sind. Denn das wäre für die kleinen Händler eine zu große Belastung gewesen.

Neues Elektrogesetz - Auswirkungen für Händler und Verbraucher - RESORTI-Blog - 2

Wohin mit alten Netzwerkkabeln? – Neues Elektrogesetz – Auswirkungen für Händler und Verbraucher – RESORTI-Blog

Fraglich sei momentan noch, ob die Händler der Aufgabe gewachsen seien, die Geräte verantwortungsvoll zu entsorgen. Diese enthalten schließlich schädliche Stoffe. Die einheitliche Regelung für die Geschäfte und den Onlinehandel werden positiv aufgenommen, da so ein fairer Wettbewerb gefördert wird.

Weitere Informationen zur Reform des Elektrogesetzes