Novelle der Gewerbeabfallverordnung ab August 2017

Für Erzeuger von gewerblichem Siedlungsabfall wird es ab dem 01. August zu einigen Änderungen kommen.  RESORTI gibt Auskunft darüber, was nach den neuen Regelungen zu beachten ist und welche Ziele die Bundesregierung damit verfolgt.

Ab dem 1. August 2017 tritt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Den Neuerungen stimmte der Bundestag in einer Sitzung am 30. März zu.  Das Gesetz gilt im gesamten Bundesgebiet – somit sind deutschlandweit alle Erzeuger von Gewerbeabfall von den Neuerungen betroffen. Ziel ist es, Trennung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen weiter zu stärken.

Was sind Gewerbeabfälle?

Unter Gewerblichen Siedlungsabfällen, kurz Gewerbeabfällen, versteht man Abfälle aus der Industrie sowie  aus privaten und öffentlichen Einrichtungen, die hausmüllähnlich sind und keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Die Ähnlichkeit zum Hausmüll besteht aufgrund der Beschaffenheit oder Zusammensetzung. Gewerbeabfall fällt zum Beispiel im Handwerk, in öffentlichen Einrichtungen, im Dienstleistungsgewerbe und im Handel an.

Die Änderungen der Gewerbeabfallverordnung 2017 im Überblick

Die Gewerbeabfallverodnung schreibt die Getrennthaltung von Abfällen in Betrieben am Entstehungsort vor. Sie gilt für Erzeuger von gewerblichen Siedlungs- sowie Abbruch- und Bauabfällen und für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.

Zu den Abfällen, die getrennt werden müssen, gehören bisher:

  • Papier, Pappe und Kartonagen
  • Glas
  • Kunststoff
  • Metall

Neu hinzu kommt nun die Trennung von:

  • Holz
  • Textilien
  • Bioabfällen

Erzeuger von Bau- und Abbruchabfällen, wie sie bei Bau-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten anfallen, müssen ab August folgende Stoffe getrennt sammeln:

  • Kunststoffe
  • Glas
  • Bitumengemische
  • Holz
  • Keramik
  • Dämmmaterial
  • Beton
  • Ziegel & Fliesen
  • Baustoffe auf Gipsbasis

Ab dem 1. August sind Abfallerzeuger außerdem verpflichtet, die Mülltrennung und den Verbleib der Abfälle zu dokumentieren. Das soll durch Liefer- und Wiegescheine oder eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle zur Vorbereitung der Wiederverwertung übernimmt, geschehen.

Bild von Recyclingsymbol - RESORTI Blog

Die neue Gewerbeabfallverordnung unterstützt das Recycling

Was sind die Ziele der neuen Gewerbeabfallverordnung?

Ziel der ab August geltenden GewAbfV ist die möglichst sortenreine Erfassung der verschiedenen Abfallarten, um das Recycling zu stärken. Die Verordnung aus dem Jahr 2002 wird stärker an die fünfstufige Abfallhierarchie angepasst, indem die Sammlung, Entsorgung und Verwertung von Abfällen neu geregelt wird.

Die Interessen von Industrie und Gewerbe sollen mit denen aus Umwelt und Ressourcenschutz in Einklang stehen. Die Bundesregierung erhofft sich mit dieser Maßnahme, den Ressourcenkreislauf weiter zu schließen.

Die Recyclingquoten sollen steigen, während der Anteil der thermischen Verwertung zurückgeht. Bisher wurden etwa 7 Prozent von sechs Millionen Tonnen Abfällen aus gewerblichen Unternehmen in Deutschland stofflich recycelt. Mit Änderung der Verordnung sollen es zukünftig mindestens 30 Prozent werden.

Die sortenreinere Entsorgung schafft bessere Bedingungen für die Wiederverwertung, die damit bereits beim Erzeuger des Abfalls beginnt. Die Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks bezeichnet die Neuerungen als „Meilenstein auf unserem Weg zur Schließung von Stoffkreisläufen“.

Martin Koch (c) RESORTIMartin Koch von RESORTI:
Sie möchten mehr über das Thema Recycling erfahren? Dann schauen Sie sich die Blogartikel auf der Recycling-Übersichtsseite an. Dort finden Sie Informationen und Tipps zu Mülltrennung und Recycling.

Abfallhierarchie – Neue Regelung begünstigt Recycling

Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen – das besagt die Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die wir in unserem Blogbeitrag  zum Recycling in Unternehmen erklären. Diese besagt, dass Abfälle im Sinne der Umwelt in erster Linie zu vermeiden sind. Da Müll selbstverständlich dennoch anfällt, ist die zweite Priorität die Verwertung von Abfall. Erst an letzter Stelle der Abfallhierarchie ist die Beseitigung von Abfällen zu verorten, damit ist die Lagerung auf Deponien gemeint.

Die zweite Stufe der Abfallhierarchie, nämlich die Verwertung, wird mit den Neuerungen der Gewerbeabfallverordnung unterstützt. Denn das Trennen von Abfällen begünstigt das Recycling. Die Gesetzesänderungen sind somit auch eine Weiterentwicklung des bereits bestehenden Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Strafe bei Verletzung der neuen Verordnung

Wer der Pflicht zur Trennung von Gewerbe- sowie Bau- und Abbruchabfällen und deren Dokumentation nicht nachkommt, muss mit hohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro rechnen. Zudem droht ein Eintrag ins Gewerbezentralregister.

Ausnahmeregelungen der Gewerbeabfallverordnung

Wie bei jeder Regel gibt es auch bei der Gewerbeabfallverordnung ein paar Ausnahmen. Falls die getrennte Sammlung aus Sicht des Betriebs technisch nicht möglich (z.B. aus Platzmangel) oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist (z.B. wegen zu geringer Menge) können Betriebe die Siedlungsabfälle sowie die Bau- und Abbruchabfälle auch gemischt entsorgen. Lediglich Glas und Bioabfall sind dann zu trennen.

Der Abfall unterliegt in diesem Fall dennoch der Sortierpflicht. Betriebe müssen das Gemisch also zu einer Sortieranlage bringen. Auch für diese Verpflichtung gibt es die Ausnahme: Falls es dem Betrieb technisch nicht möglich (z.B. ausgelastete Kapazitäten) oder wirtschaftlich nicht zumutbar (z.B. weite Entfernung zur Sortieranlage) ist, entfällt die Sortierpflicht.

Betriebe, die bereits mindestens 90 Prozent ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle getrennt erfassen, können sich von der Sortierpflicht ebenfalls freisprechen lassen. Um diese Ausnahme geltend zu machen, muss der Abfallerzeuger bis zum 31. März des Folgejahres, also des Jahres 2018, der zuständigen Behörde auf Verlangen einen Nachweis seiner Getrennthaltungsquote vorlegen.

Bild von gelbem Müllcontainer - RESORTI Blog

Getrenntes Sammeln – im Sinne der Abfallhierarchie

RESORTI Produkte, die das Trennen erleichtern

RESORTI bietet ein großes Angebot an Müllbehältern, die Ihnen das Trennen erleichtern. Finden Sie im Shop zum Beispiel die passenden Müllcontainer, um Siedlungsabfälle Ihres Betriebs getrennt sammeln können. Auch unsere Auswahl an Wertstoffsammlern hält Produkte bereit, die das sichere und umweltfreundliche Trennen von Gewerbeabfällen ermöglichen.

Weiterführende Informationen zur Novelle in der Gewerbeabfallverordnung