Warum sich Recycling in Unternehmen lohnt

Sich als Unternehmer mit dem Thema Recycling zu beschäftigen, ist für viele scheinbar mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Verpackungsverordnung ist jedoch jeder Erzeuger von Abfall, und somit jedes Unternehmen dazu verpflichtet. RESORTI zeigt, was dabei rechtlich zu beachten ist und warum die Integration von Recycling in sämtliche Unternehmensbereiche nicht nur aus Image-Gründen interessant ist.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz – der Weg durch den Paragraphendschungel

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, kurz KrWG, trat im Juni 2012 in Deutschland in Kraft. Das KrWG regelt im Prinzip alles rund um die Entsorgung von Abfällen.

Die Ziele des Gesetzes sind in diesem Zusammenhang:

  • die Schonung natürlicher Ressourcen und
  • der Schutz von Mensch und Umwelt.

Hierzu regeln 72 Paragraphen, wie der richtige Umgang mit Abfall auszusehen hat.

Nach § 15 KrWG muss der „Erzeuger oder Besitzer von Abfällen“ diese auch beseitigen. Das Unternehmen gilt als Erzeuger des Abfalls und ist somit nach dem Verursacherprinzip für die Entsorgung zuständig. Es ist jedoch nicht damit getan, ausreichend Abfallbehälter in seinem Unternehmen zu deponieren und diese regelmäßig zu leeren. Jeder Erzeuger von Abfall, und somit jedes Unternehmen, ist dazu verpflichtet, sich an die  in § 6 geregelte Abfallhierarchie des KrWG zu halten.

Abfallhierarchie: Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen

Die folgende Reihenfolge ist beim Umgang mit Abfall gesetzlich vorgeschrieben:

Vermeidung: Wenn kein Abfall entsteht, gibt es auch nichts zu entsorgen. Die Vermeidung von Müll steht deshalb an oberster Stelle. Jedes Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Vermeidung von Abfall mit Priorität zu behandeln.

Vorbereitung zur Wiederverwendung: Selbstverständlich ist es in keinem Unternehmen möglich, Müll komplett zu vermeiden. Abfall, der, trotz Beachtung der ersten Priorität, entsteht, sollte im Idealfall wiederverwendet werden.

Recycling: Es gibt dazu zwei Möglichkeiten: Recycling ist die stoffliche Wiederverwendung, bei der aus dem Abfall ein neues Produkt entsteht. Diese Art der Wiederverwendung hat Priorität.

Sonstige Verwertung: Kommt die stoffliche Verwertung nicht in Frage (längst nicht jeder Müll ist bis heute recyclebar) ist eine andere, wie zum Beispiel die energetische Verwertung, anzustreben. Dabei werden Abfälle mit hohem Heizwert, als Alternative zu herkömmlichen Energieträgern, eingesetzt. Die energetische Verwertung bietet also Ersatzbrennstoffe und trägt so zur Ressourcenschonung bei.

Beseitigung: Wenn auch eine sonstige Verwertung nicht möglich ist, so bleibt es dem Unternehmen nur noch übrig, die schlichte Beseitigung von Müll zu wählen. Der Abfall wird dann auf Deponien gesammelt und gelagert.

Abfallhierarchie des KrWG (c) Resorti

Die Abfallhierarchie des KrWG

Verpackungsverordnung – nur registrierte Verpackungen sind erlaubt

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) ist ein weiteres Gesetz, das Unternehmen beim Thema Recycling beachten müssen. Auch die VerpackV orientiert sich an der Abfallhierarchie. Oberstes Ziel der Verordnung ist es also, Verpackungsmüll zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollen die Verpackungen verwertet oder recycelt werden.

Für die Verwertung sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Diese organisieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verpackungen. Jeder Hersteller von Verpackungen ist verpflichtet, sich einem dualen System anzuschließen. Dann sind die hergestellten Verpackungen registriert und dürfen für Ware verwendet werden.

Unternehmen müssen also darauf achten, dass die Verpackungen, in denen ihre Ware verschickt oder verkauft wird, über eines der dualen Systeme registriert sind.

Martin Koch (c) RESORTIWenn Sie sich für das Thema Recycling interessieren, dann schauen Sie sich unseren RESORTI Recycling-Ratgeber an. Dort finden Sie Blogartikel zur richtigen Mülltrennung sowie Tipps und Informationen zum Recycling.

Recycling als fester Bestandteil des Unternehmens

In § 14 KrWG ist die Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung geregelt. Unternehmen sind schon heute dazu verpflichtet, Papier-, Metall-, Kunststoff-, und Glasabfälle getrennt zu sammeln. Spätestens ab dem 1. Januar 2020 jedoch müssen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling (also die Punkte 2 und 3 der Abfallhierarchie) mindestens 65 Gewichtsprozent betragen. Das bedeutet, dass ab 2020 jeder Abfallerzeuger und somit jedes Unternehmen dafür sorgen muss, dass mehr als die Hälfte des anfallenden Mülls wiederverwendet werden kann.

Recycling muss also betrieben werden und bekommt in Zukunft einen noch größeren Stellenwert. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und auch im Sinne der Umwelt können Sie mit einfachen Mitteln Recycling zu einem festen Bestandteil in Ihrem Unternehmen machen.

1. Richtig trennen: Als Unternehmen ist man dazu verpflichtet, seinen Abfall zu trennen. Um Recycling zu fördern, sollte man dies deshalb in sämtlichen Unternehmensbereichen tun. Sowohl in der Produktion als auch im Büro oder in der Kantine. Mit den passenden Abfallbehältern beginnt die Wiederverwendung direkt dort, wo der Müll entsteht.

Sorgen Sie dafür, dass in allen Räumen die passenden Abfallbehälter stehen. In Produktions- und Lagerhallen ist es besonders wichtig, große Müllcontainer für Altpapier, Kunststoff und Metalle aufzustellen. Denn wo große Mengen an Müll entstehen, muss dieser auch korrekt getrennt werden.

Stellen Sie besonders in der Küche eine eindeutige Unterscheidung zwischen Restmüll, Altpapier, Kunststoff und Altglas sicher. Hilfreich sind dafür praktische Wertstoffsammler. Auch für Pfandflaschen ist ein separater Behälter wichtig, damit diese nicht fälschlicherweise im Kunststoffmüll entsorgt werden.

In Büros stehen häufig nur Papierkörbe zur Verfügung. Das kann dann dazu führen, dass dort aus Bequemlichkeit nicht nur Papier, sondern auch anderer Müll entsorgt wird. Doch auch hier ist Mülltrennung möglich, auch ohne das Büro mit ganz neuen Abfallsystemen zu versorgen. Ein Papierkorb mit Zusatzbehälter ist zum Beispiel eine einfache Lösung, um Müll auch im Büro zu trennen.

Richten Sie Sammelstellen für alte Batterien und Elektronikmüll ein, damit niemand auf die Idee kommt, Sondermüll im normalen Hausmüll zu entsorgen.

Papierkörbe mit Zusatzbehälter (c) Resorti

Mit den Papierkörben mit Zusatzbehältern von RESORTI trennen Sie auch im Büro richtig

2. Recyclingfreundliche Produktion: Bereits bei der Wahl der Materialien, die zur Produktion von Gütern verwendet werden, muss über die Entsorgung nachgedacht werden, um Recycling zu fördern. Bei der Wahl von Materialien sind drei Eigenschaften entscheidend:

a) Homogenität: Werden sehr viele verschiedene Rohstoffe in der Produktion eingesetzt, so entsteht eine Fülle verschiedener Abfälle. Je homogener die verwendeten Materialien jedoch sind, desto einheitlicher ist auch ihr Entsorgungsweg. Die Berücksichtigung der Homogenität der Materialien trägt also zur Förderung von Recycling bei und spart zudem Zeit und Aufwand.
b) Trennbarkeit: Um richtig zu trennen, müssen die verwendeten Rohstoffe auch eindeutig trennbar sein. Die Chance, dass Abfall wiederverwendet werden kann, steigt mit der Trennbarkeit des verwendeten Materials.
c) Schadstofffreiheit: Für einen nachhaltigen Materialkreislauf ist es wichtig, in der Produktion auf hochwertige, schadstofffreie, und so besser recyclebare Materialien zu setzen.

3. Recyclingfreundliche Büroausstattung: Nicht nur in der Produktion, sondern auch im Büro ist es nicht schwer, auf Produkte zu setzen, die wiederverwendet werden können. Für viele Dinge, die tagtäglich im Büro genutzt werden, gibt es umweltfreundliche, recyclebare Alternativen:

  • Recyclingpapier statt konventionelles Papier
Recyclingpapier verwenden - Recycling im Unternehmen (c) Resorti

Für konventionelles Papier gibt es eine nachhaltige Alternative: Recyclingpapier

  • nachfüllbare Druckerpatronen statt Einwegpatronen
Nachfüllbare Druckerpatronen - Recycling im Unternehmen (c) Resorti

Mehrweg statt Einweg: Nachfüllbare Druckerpatronen

  • Akkus statt Batterien
Batterien verwenden - Recycling im Unternehmen (c) Resorti

Batterien sind weniger umweltfreundlich als Akkus

  • USB Sticks statt CDs und DVDs
Praktisch und nachhaltig: USB-Sticks - Recycling im Unternehmen (c) Resorti

Praktisch und nachhaltig: USB-Sticks haben viele mittlerweile immer dabei

4. Recyclingaktionen: Es gibt von Umweltorganisationen eine Fülle von Sammelaktionen für die verschiedensten Produkte. RESORTI hat Ihnen bereits das Zigarettenstummel-Sammelprogramm von TerraCycle vorgestellt. Aber auch für das Sammeln alter Smartphones und Tablets, Stifte, Deodosen oder Druckerpatronen eignen sich Unternehmen besonders gut. So kommt eine große Menge an Produkten zusammen und das Verschicken lohnt sich. Mit der Teilnahme an einem Sammelprogramm binden Sie das Thema Recycling direkt in Ihr Unternehmen ein und handeln, im rechtlichen und im nachhaltigen Sinne, korrekt.

Unternehmen sollten das Recycling nicht bis 2020 hinauszögern

Recycling in die Unternehmensabläufe zu integrieren muss also nicht zwingend mit einem hohen Aufwand an Zeit und Geld verbunden sein. Zudem ist eine Umstellung des Abfallmangements nicht nur eine Image Aufwertung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sowohl das Kreislaufwirtschaftsgesetz, als auch die Verpackungsverordnung ziehen jedes Unternehmen in die Pflicht, sich mit dem Thema Recycling zu befassen. Und das nicht erst im Jahr 2020.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Recycling in Unternehmen:

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