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Investieren, sparen, profitieren:

Super-AfA für Ihr Outdoormobiliar

Ab 1. Juli 2025 profitieren Unternehmen von der neuen Super-AfA: hochwertige Outdoorprodukte können deutlich schneller und günstiger abgeschrieben werden – und das bis zum 31. Dezember 2027.

Was ist Super-AfA?

Ab dem 1. Juli 2025 lohnt sich die Investition in hochwertiges Stadt- und Outdoormobiliar gleich doppelt: Die Super-AfA ist eine steuerliche Sonderabschreibung für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie erlaubt eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % pro Jahr auf den jeweiligen Buchwert. Die Sonderabschreibung ist Teil des Investitionsprogramms der Bundesregierung. Damit können Unternehmen Investitionskosten bereits in den ersten Jahren steuerlich stark geltend machen – ein klarer Liquiditätsvorteil.

Mit der Super-AfA investieren Sie smarter als je zuvor

Die Super-AfA stellt eine befristete steuerliche Vergünstigung dar, durch die Anschaffungen bereits im Jahr der Anschaffung in erhöhtem Umfang abgeschrieben werden können.

Die Superabschreibung gilt für:

  • neu angeschaffte, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens

  • Erwerb oder Fertigstellung zwischen dem 01.07.2025 bis 31.12.2027

  • Die Absetzung erfolgt verpflichtend degressiv mit 30 % im ersten Jahr und in den Folgejahren jeweils mit 30 % des verbleibenden Restwerts

Förderfähigkeit: Warum die Montage entscheidend ist

Förderfähig ist ein Produkt nur, wenn es als beweglich eingestuft wird, das heißt, wenn es nicht fest mit dem Boden verankert ist.

Ausschlaggebend ist die Art der Montage:

  • Förderfähig (beweglich): verschraubt, gedübelt, mobil, temporär

  • Nicht förderfähig (unbeweglich): einbetoniert, dauerhaft verankert





Voraussetzungen für die Super-AfA

Damit Sie von der Super-AfA profitieren können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Wirtschaftsgut ist beweglich und abnutzbar (z. B. Outdoormöbel, Überdachungen, Fahrradparksysteme).

  • Es wird betriebsnotwendig und eigenbetrieblich genutzt.

  • Die Anschaffung oder Herstellung erfolgt zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.

  • Das Wirtschaftsgut zählt steuerlich zum Anlagevermögen.

Hinweis:
Auch montierte Produkte können begünstigt sein, sofern sie nicht dauerhaft mit dem Boden verbunden sind und demontierbar bleiben – beispielsweise Überdachungen, die verschraubt statt einbetoniert sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schnellere Steuerersparnis durch hohe Abschreibungen in den ersten Jahren

  • Liquiditätsvorteil: mehr finanzieller Spielraum für neue Investitionen

  • Steuerliche Planungssicherheit dank festgelegtem Förderzeitraum

  • Einfache Anwendung: keine separate Beantragung nötig – die Super-AfA wird im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt

Voraussetzungen für die Super-AfA 

Damit Sie von der Super-AfA profitieren können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 

  • Das Wirtschaftsgut ist beweglich und abnutzbar (z. B. Outdoormöbel, Überdachungen, Fahrradparksysteme).  
  • Es wird betriebsnotwendig und eigenbetrieblich genutzt
  •  Die Anschaffung oder Herstellung erfolgt zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027
  •  Das Wirtschaftsgut zählt steuerlich zum Anlagevermögen. 

Hinweis: Auch montierte Produkte können begünstigt sein, sofern sie nicht dauerhaft mit dem Boden verbunden sind und demontierbar bleiben – beispielsweise Überdachungen, die verschraubt statt einbetoniert sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Schnellere Steuerersparnis durch hohe Abschreibungen in den ersten Jahren
  • Liquiditätsvorteil: mehr finanzieller Spielraum für neue Investitionen
  • Steuerliche Planungssicherheit dank festgelegtem Förderzeitraum
  • Einfache Anwendung: keine separate Beantragung nötig – die Super-AfA wird im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt

Förderfähige Produkte aus dem RESORTI Sortiment

 Viele unserer Produkte zählen zu den beweglichen Wirtschaftsgütern und können daher mit der Super-AfA abgeschrieben werden.

Überdachungen für funktionale Außenräume mit attraktivem Steuervorteil

Fahrradparksysteme und Ladestationen – nachhaltig investieren und steuerlich profitieren

Parkbänke – wirtschaftlich sinnvoll in langlebige Sitzmöbel investieren

Ein einfaches Rechenbeispiel

Ein Unternehmen investiert 10.000 € in eine Überdachung. Im ersten Jahr kann es 30 % (= 3.000 €) abschreiben, im zweiten Jahr 30 % vom verbleibenden Restwert (2.100 €) – und so weiter. Diese beschleunigte Abschreibungsmethode wurde von der Bundesregierung als Teil des Wachstumsboosters 2025 eingeführt, um Investitionen zu fördern und die Wirtschaft zu stärken.

Unser Tipp

Nutzen Sie die Chance, Ihre geplanten Anschaffungen in den Förderzeitraum zu legen. Unsere Fachberater unterstützen Sie gerne dabei, welche RESORTI-Produkte steuerlich als beweglich gelten und wie Sie die Super-AfA optimal kombinieren können.

Förderfähige Kategorien aus dem RESORTI Sortiment

So investieren Sie nachhaltig in funktionales Stadtmobiliar – und profitieren gleichzeitig von attraktiven steuerlichen Vorteilen.

Sie haben Fragen?
Unsere erfahrenen Fachberater stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – persönlich, kompetent und zuverlässig.

Quellenhinweis: Bundesfinanzministerium (BMF): „Wachstumsbooster 2025“, Beschluss vom 26.06.2025