Außenmobiliar
Außenmobiliar für Grünflächen und Parks im städteplanerischen Kontext
Parks und Grünanlagen sind seit je her fester Bestandteil der modernen Stadt. Unabhängig von der jeweiligen Größe und Einwohnerzahl bilden sie nicht nur einen naturnahen Frei- und Erholungsfläche, sondern immer auch Raum sozialer Begegnung und Interaktion: So werden sie von Bewohnern UND Besuchern zur Erholung, dem Erleben von Natur, aber eben auch zur Kontaktpflege, dem Spielen mit Kindern und für sportliche Aktivitäten genutzt. Und auch wenn die meisten Menschen wohl eher Natur und Grünflächen im weitesten Sinne als zentralen Faktor dieser Anlagen nennen würden, spielt aus der Planungsperspektive hier das sogenannte Außenmobiliar wie z.B. Sitzbänke und Gartengestaltungselemente eine gewichtige Rolle.
Design und Funktionalität - Außenmobiliar für Grünflächen und Parkanlagen
Die Bedeutung von Park- und Grünanlagen im Bereich der Städteplanung zeigt sich u.a. auch in dem Umstand, dass sie inzwischen fester Bestandteil in den Planungen eines städteplanerischer Maßnahmen sind. Gerade am Beispiel dieser Anlagen lässt sich dann auch hervorragend zeigen, dass bei der modernen Städteplanung nicht nur funktionale bzw. infrastrukturelle Aspekte wie Abfallentsorgung zum Tragen kommen, sondern auch das Thema Ästhetik bzw. Erholung eine wesentliche Rolle spielt.
Nicht umsonst lautet der Auftrag bei einer Vielzahl entsprechender Ausschreibungen, dass Designer und Architekten diese Punkte miteinander kombinieren sollen. Und mit dem Stichwort der Kombination ist an dieser Stelle ein wichtiger Hinweis gegeben, denn solche Grünanlagen im öffentlichen Raum sind komplexe Systeme, bei denen verschiedene Gegenstände aus der Kategorie des Außen- und Stadtmobiliars eine zentrale Rolle spielen. Mit anderen Worten: Ohne entsprechende Bänke, Abfalleimer, Absperrungen usw. ist eine solche Anlage heute nicht mehr durchführbar.
William H. Whyte: Menschen sitzen dort, wo man ihnen Platz zum Sitzen bietet
Zur Verdeutlichung ein kurzes Beispiel: Der US-amerikanische Soziologe und Städteplaner William Hollingsworth Whyte (1917 – 1999) hat in seiner viel beachteten empirischen Studie The Social Life of Small Urban Spaces von 1980 sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ein entsprechendes Angebot an Sitzgelegenheiten ein entscheidender Faktor für die Belebt- und Beliebtheit eines Platzes im öffentlichen Raum ist. So konnte Whyte nachweisen, dass öffentliche Plätze ohne entsprechendes Angebot an Sitzgelegenheiten wesentlich weniger frequentiert wurden als wenn es hier ein entsprechendes Angebot gab.
„People tend to sit most, wehre there are places to sit.“ (The Social Life of Small Urban Spaces, S. 28)
Laut The Social Life of Small Urban Spaces fungierte die klassische Sitzbank mit Lehne als das beliebteste Objekt zum Sitzen, dicht gefolgt von mobilen Klappstühlen. Zwar weist Whyte auch darauf hin, dass Stufen und Mauern hier als Sitzmöglichkeit in Frage kommen, allerdings niemals nur für sich genommen. Gerade der Aspekt, dass sich der Bankbenutzer immer dem Geschehen zuwenden kann, ohne seine eigentliche Sitzposition verändern zu müssen, habe diese Entwicklung forciert.
Warum man aber z.B. dann nicht einfach eine beliebige Gartenbank aus Holz in eine Grün- oder Parkanlage stellen kann, wird – zumindest in Deutschland – durch diverse Bestimmungen und Normen geregelt. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit im Kontext der jeweils lokalen Gegebenheiten gilt es hier einige Dinge zu beachten.
Was versteht man unter Außenmobiliar? Die Definition nach DIN EN 13198
Unter den Begriff Außenmobiliar wird in der Regel eine Reihe an Objekten im öffentlichen Raum subsumiert, deren Dimension und Funktionalität sich eher im Bereich klassischer Möbel verorten lässt. Beste Beispiele für solches Zweckmobiliar im Bereich der Grünanlagen und Parks wären hier klassischerweise Bänke, Sitzgruppen und Überdachungen. Sehr beliebt sind seit einigen Jahren Jahren auch die Bewegungsgeräte für draußen, auch Outdoor Fitnessgeräte genannt.
Man unterstellt den Deutschen ja immer wieder einen Hang zur Bürokratie bzw. Ordnungsliebe, insofern verwundert es eigentlich auch nicht weiter, dass sich tatsächlich eine DIN-Norm findet, mit der sehr genau definiert wird, was in den Bereich des Außenmobiliars und der Stadtmöbel bzw. Straßenmöbel gehört. Zumindest dann, wenn es die Kriterien: vorgefertigt und/oder aus Beton erfüllt. Hier also z.B. eine Betonbank.
Dies wird durch die im Juli 1998 vom Deutschen Institut für Normung e. V. definierte DIN EN 13198 festgelegt, die unter der schönen Bezeichnung: Betonfertigteile – Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente die Leistungsanforderungen für eben diese Elemente des Außenmobiliars formuliert. Zwar wird mit der DIN EN 13198 nicht näher definiert, was dieses Mobiliar genau ist bzw. zu sein hat – man erfährt z.B. nicht, ob eine Gartenbank aus Metall unter diese DIN-Norm fällt -, trotzdem werden eine Reihe von Objekten genannt, die von dieser DIN-Norm ausgeschlossen sind und nicht in die Kategorie der Stadt- und Außenmöbel fallen: Bordsteine, Entwässerungskanäle, Gehwegplatten Pflastersteine, Schallschutzwände, Sicherheitsbarrieren und Zäune.
Übertragen auf das Thema des vorliegenden Resorti-Ratgeber-Beitrags müsste hier dann z.B. eine vorgefertigte Bank aus Beton nach der DIN EN 13198 wesentlich andere Kriterien erfüllen, um in einer Parkanlage aufgestellt werden zu dürfen als eine einfache Gartenbank aus Kunststoff.
Resorti - Fachhändler für Außenmobiliar
Egal ob Sie eine ganze Parkanlage oder nur eine kleinere Grünfläche ausstatten möchten - als Fachhändler und Anbieter von Außenmobiliar steht Resorti Ihnen von der Beratung über die Planung bis hin zur finalen Umsetzung unterstützend zur Seite.
Weite Informationen zum Außenmobiliar im städteplanerischen Kontext
- Die DIN EN 13198: Betonfertigteile - Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente (deutsch)
- Informationen zu William H. Whyte (englisch)
- Urban Code - 100 Lessons for Understanding the City (englisch)
Außenmobiliar
Außenmobiliar für Grünflächen und Parks im städteplanerischen Kontext
Parks und Grünanlagen sind seit je her fester Bestandteil der modernen Stadt. Unabhängig von der jeweiligen Größe und Einwohnerzahl bilden sie nicht nur einen naturnahen Frei- und Erholungsfläche, sondern immer auch Raum sozialer Begegnung und Interaktion: So werden sie von Bewohnern UND Besuchern zur Erholung, dem Erleben von Natur, aber eben auch zur Kontaktpflege, dem Spielen mit Kindern und für sportliche Aktivitäten genutzt. Und auch wenn die meisten Menschen wohl eher Natur und Grünflächen im weitesten Sinne als zentralen Faktor dieser Anlagen nennen würden, spielt aus der Planungsperspektive hier das sogenannte Außenmobiliar wie z.B. Sitzbänke und Gartengestaltungselemente eine gewichtige Rolle.
Design und Funktionalität - Außenmobiliar für Grünflächen und Parkanlagen
Die Bedeutung von Park- und Grünanlagen im Bereich der Städteplanung zeigt sich u.a. auch in dem Umstand, dass sie inzwischen fester Bestandteil in den Planungen eines städteplanerischer Maßnahmen sind. Gerade am Beispiel dieser Anlagen lässt sich dann auch hervorragend zeigen, dass bei der modernen Städteplanung nicht nur funktionale bzw. infrastrukturelle Aspekte wie Abfallentsorgung zum Tragen kommen, sondern auch das Thema Ästhetik bzw. Erholung eine wesentliche Rolle spielt.
Nicht umsonst lautet der Auftrag bei einer Vielzahl entsprechender Ausschreibungen, dass Designer und Architekten diese Punkte miteinander kombinieren sollen. Und mit dem Stichwort der Kombination ist an dieser Stelle ein wichtiger Hinweis gegeben, denn solche Grünanlagen im öffentlichen Raum sind komplexe Systeme, bei denen verschiedene Gegenstände aus der Kategorie des Außen- und Stadtmobiliars eine zentrale Rolle spielen. Mit anderen Worten: Ohne entsprechende Bänke, Abfalleimer, Absperrungen usw. ist eine solche Anlage heute nicht mehr durchführbar.
William H. Whyte: Menschen sitzen dort, wo man ihnen Platz zum Sitzen bietet
Zur Verdeutlichung ein kurzes Beispiel: Der US-amerikanische Soziologe und Städteplaner William Hollingsworth Whyte (1917 – 1999) hat in seiner viel beachteten empirischen Studie The Social Life of Small Urban Spaces von 1980 sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ein entsprechendes Angebot an Sitzgelegenheiten ein entscheidender Faktor für die Belebt- und Beliebtheit eines Platzes im öffentlichen Raum ist. So konnte Whyte nachweisen, dass öffentliche Plätze ohne entsprechendes Angebot an Sitzgelegenheiten wesentlich weniger frequentiert wurden als wenn es hier ein entsprechendes Angebot gab.
„People tend to sit most, wehre there are places to sit.“ (The Social Life of Small Urban Spaces, S. 28)
Laut The Social Life of Small Urban Spaces fungierte die klassische Sitzbank mit Lehne als das beliebteste Objekt zum Sitzen, dicht gefolgt von mobilen Klappstühlen. Zwar weist Whyte auch darauf hin, dass Stufen und Mauern hier als Sitzmöglichkeit in Frage kommen, allerdings niemals nur für sich genommen. Gerade der Aspekt, dass sich der Bankbenutzer immer dem Geschehen zuwenden kann, ohne seine eigentliche Sitzposition verändern zu müssen, habe diese Entwicklung forciert.
Warum man aber z.B. dann nicht einfach eine beliebige Gartenbank aus Holz in eine Grün- oder Parkanlage stellen kann, wird – zumindest in Deutschland – durch diverse Bestimmungen und Normen geregelt. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit im Kontext der jeweils lokalen Gegebenheiten gilt es hier einige Dinge zu beachten.
Was versteht man unter Außenmobiliar? Die Definition nach DIN EN 13198
Unter den Begriff Außenmobiliar wird in der Regel eine Reihe an Objekten im öffentlichen Raum subsumiert, deren Dimension und Funktionalität sich eher im Bereich klassischer Möbel verorten lässt. Beste Beispiele für solches Zweckmobiliar im Bereich der Grünanlagen und Parks wären hier klassischerweise Bänke, Sitzgruppen und Überdachungen. Sehr beliebt sind seit einigen Jahren Jahren auch die Bewegungsgeräte für draußen, auch Outdoor Fitnessgeräte genannt.
Man unterstellt den Deutschen ja immer wieder einen Hang zur Bürokratie bzw. Ordnungsliebe, insofern verwundert es eigentlich auch nicht weiter, dass sich tatsächlich eine DIN-Norm findet, mit der sehr genau definiert wird, was in den Bereich des Außenmobiliars und der Stadtmöbel bzw. Straßenmöbel gehört. Zumindest dann, wenn es die Kriterien: vorgefertigt und/oder aus Beton erfüllt. Hier also z.B. eine Betonbank.
Dies wird durch die im Juli 1998 vom Deutschen Institut für Normung e. V. definierte DIN EN 13198 festgelegt, die unter der schönen Bezeichnung: Betonfertigteile – Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente die Leistungsanforderungen für eben diese Elemente des Außenmobiliars formuliert. Zwar wird mit der DIN EN 13198 nicht näher definiert, was dieses Mobiliar genau ist bzw. zu sein hat – man erfährt z.B. nicht, ob eine Gartenbank aus Metall unter diese DIN-Norm fällt -, trotzdem werden eine Reihe von Objekten genannt, die von dieser DIN-Norm ausgeschlossen sind und nicht in die Kategorie der Stadt- und Außenmöbel fallen: Bordsteine, Entwässerungskanäle, Gehwegplatten Pflastersteine, Schallschutzwände, Sicherheitsbarrieren und Zäune.
Übertragen auf das Thema des vorliegenden Resorti-Ratgeber-Beitrags müsste hier dann z.B. eine vorgefertigte Bank aus Beton nach der DIN EN 13198 wesentlich andere Kriterien erfüllen, um in einer Parkanlage aufgestellt werden zu dürfen als eine einfache Gartenbank aus Kunststoff.
Resorti - Fachhändler für Außenmobiliar
Egal ob Sie eine ganze Parkanlage oder nur eine kleinere Grünfläche ausstatten möchten - als Fachhändler und Anbieter von Außenmobiliar steht Resorti Ihnen von der Beratung über die Planung bis hin zur finalen Umsetzung unterstützend zur Seite.
Weite Informationen zum Außenmobiliar im städteplanerischen Kontext
- Die DIN EN 13198: Betonfertigteile - Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente (deutsch)
- Informationen zu William H. Whyte (englisch)
- Urban Code - 100 Lessons for Understanding the City (englisch)